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THEMA |
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MLITÄRFLUGPLÄTZE |
Schicksalspoker
um Militärflugplätze (3)
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Bis 1993 waren in St. Stephan regelmässig Hawker Hunter
stationiert
Klare
Verkaufsgrundsätze
Die Desinvestionsgrundsätze des Bundes für seine Flugplätze sind
klar umschrieben: Das VBS bietet einen zu veräussernden Platz
grundsätzlich zuerst dem Kanton an, auf dessen Gebiet der Platz steht. Der
Kanton kann ihn selber übernehmen oder den Gemeinden ver-äussern.
Erst wenn Kantone und Gemeinden kein Kaufinteresse zeigen, kommen
Aviatik-Vereinigungen, Firmen oder Privatpersonen zum Zug. Dies bedeutet, dass
der Verkauf an zivile und private Interessenten vom Entscheid der
Kantonsregierung unter Berücksichtigung des Willens der betroffenen
Gemeinden abhängt.
Ob und wie der Platz weiter genutzt wird, für die Luftfahrt, die
Industrie, andere Aktivitäten oder ob er gar dem Rückbau
zugeführt wird, hängt ebenfalls von der Regierung und den
Behörden ab. Dieser Entscheid wird von der politischen Stimmung im Land,
von der Regierung und ganz bestimmt von der wirtschaftlichen und
sozialpolitischen Situation der betroffenen Region mitbestimmt. Besteht ein
Interesse, einen Militärflugplatz auf ziviler Basis weiter zu nutzen, so
wird zweifellos ausschlaggebend sein, wie sorgfältig die Interessenten das
entsprechende Konzept ausarbeiten und wie überzeugend es dem Publikum und
den Behörden gegenüber kommuniziert wird.
Apropos Verkauf: Die Freigabe für den Verkauf ist das eine, solvente
Käufer zu finden, das andere. Zu den Vorstellungen der Kaufpreishöhe
für einen Militärflugplatz will sich Ulrich Appenzeller nicht so
recht äussern. Er winkt mit der Bemerkung ab, es gehe jedenfalls um
Millionen. Fest steht, dass der Bund kein Billiganbieter ist. Nicht
interessiert ist er an Teilveräusserungen: Es gilt als sicher, dass die
ehemaligen Schweizer Militärflugplätze als Pauschalpakete über
den Ladentisch gehen werden. Preisnachlässe wird es höchstens dort
geben, wo Sanierungs- und Entsorgungsarbeiten anstehen, die auf den
Militärflugbetrieb zurückzuführen sind.
Wie das VBS weiss, ist das grundsätzliche Interesse der Kantone, die
ausgedienten Militärflugplätze auf ihrem Gebiet zu übernehmen,
«lebendig». Darüber, woher sie den Cash dafür nehmen,
schweigen sie sich vorderhand noch aus.
Ganzheitliche Lösungen
gesucht
Ein Flugplatz, der abgebrochen wird, wird nicht einfach eingeebnet und zu einer
Fettwiese gemacht werden. Der Bund würde bestenfalls eine Magerwiese
zulassen. Er fühlt sich nach den Aussagen von Ulrich Appenzeller
verpflichtet, jedes Vorhaben, ob nun abgebrochen oder weitergeflogen wird, bis
zur Umsetzung der neuen Zweckbestimmung umweltpolitisch zu begleiten. Das wird
gemäss Umweltbild des VBS geschehen, das im Leitbild der Armee verankert
ist. Es formuliert die Grundhaltung gegenüber Natur und Umwelt und setzt
rechtliche Vorgaben für Armee, Betriebe und Verwaltung in eine
kohärente Umweltpolitik um. Dabei wird vor allem der folgende
VBS-Umweltleitbild-Grundsatz zum Tragen kommen: «Wir gehen die Aufgaben
ganzheitlich an und lösen sie unter Berücksichtigung der
ökologischen Folgen.»
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