THEMA
MLITÄRFLUGPLÄTZE

Schicksalspoker um Militärflugplätze (3)
 
Militärflugplätze
Die grossen bleiben unangetastet
SIL im Frühjahr 2000 vor dem Bundesrat?
Klare Verkaufsgrundsätze
 
St. Stephan Bis 1993 waren in St. Stephan regelmässig Hawker Hunter stationiert

Klare Verkaufsgrundsätze
Die Desinvestionsgrundsätze des Bundes für seine Flugplätze sind klar umschrieben: Das VBS bietet einen zu veräussernden Platz grundsätzlich zuerst dem Kanton an, auf dessen Gebiet der Platz steht. Der Kanton kann ihn selber übernehmen oder den Gemeinden ver-äussern. Erst wenn Kantone und Gemeinden kein Kaufinteresse zeigen, kommen Aviatik-Vereinigungen, Firmen oder Privatpersonen zum Zug. Dies bedeutet, dass der Verkauf an zivile und private Interessenten vom Entscheid der Kantonsregierung unter Berücksichtigung des Willens der betroffenen Gemeinden abhängt.
 
Ob und wie der Platz weiter genutzt wird, für die Luftfahrt, die Industrie, andere Aktivitäten oder ob er gar dem Rückbau zugeführt wird, hängt ebenfalls von der Regierung und den Behörden ab. Dieser Entscheid wird von der politischen Stimmung im Land, von der Regierung und ganz bestimmt von der wirtschaftlichen und sozialpolitischen Situation der betroffenen Region mitbestimmt. Besteht ein Interesse, einen Militärflugplatz auf ziviler Basis weiter zu nutzen, so wird zweifellos ausschlaggebend sein, wie sorgfältig die Interessenten das entsprechende Konzept ausarbeiten und wie überzeugend es dem Publikum und den Behörden gegenüber kommuniziert wird.

Apropos Verkauf: Die Freigabe für den Verkauf ist das eine, solvente Käufer zu finden, das andere. Zu den Vorstellungen der Kaufpreishöhe für einen Militärflugplatz will sich Ulrich Appenzeller nicht so recht äussern. Er winkt mit der Bemerkung ab, es gehe jedenfalls um Millionen. Fest steht, dass der Bund kein Billiganbieter ist. Nicht interessiert ist er an Teilveräusserungen: Es gilt als sicher, dass die ehemaligen Schweizer Militärflugplätze als Pauschalpakete über den Ladentisch gehen werden. Preisnachlässe wird es höchstens dort geben, wo Sanierungs- und Entsorgungsarbeiten anstehen, die auf den Militärflugbetrieb zurückzuführen sind.
 
Wie das VBS weiss, ist das grundsätzliche Interesse der Kantone, die ausgedienten Militärflugplätze auf ihrem Gebiet zu übernehmen, «lebendig». Darüber, woher sie den Cash dafür nehmen, schweigen sie sich vorderhand noch aus.
 
Ganzheitliche Lösungen gesucht
Ein Flugplatz, der abgebrochen wird, wird nicht einfach eingeebnet und zu einer Fettwiese gemacht werden. Der Bund würde bestenfalls eine Magerwiese zulassen. Er fühlt sich nach den Aussagen von Ulrich Appenzeller verpflichtet, jedes Vorhaben, ob nun abgebrochen oder weitergeflogen wird, bis zur Umsetzung der neuen Zweckbestimmung umweltpolitisch zu begleiten. Das wird gemäss Umweltbild des VBS geschehen, das im Leitbild der Armee verankert ist. Es formuliert die Grundhaltung gegenüber Natur und Umwelt und setzt rechtliche Vorgaben für Armee, Betriebe und Verwaltung in eine kohärente Umweltpolitik um. Dabei wird vor allem der folgende VBS-Umweltleitbild-Grundsatz zum Tragen kommen: «Wir gehen die Aufgaben ganzheitlich an und lösen sie unter Berücksichtigung der ökologischen Folgen.»



 
     
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