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THEMA |
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FLUGMEDIZIN |
Fliegerherz
im Test
von Walter
Senn, 23. Juli 1999
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Seit dem 1.
Juli 1999 gelten neue, dem Alter angepasste Periodizitäten für die
fliegerärztliche Untersuchung
Trotz hohem
wissenschaftlichen Standard unterlaufen Gesetzeslücken die Flugmedizin in
der Schweiz.
Lange Zeit war die Flugmedizin in Fliegerkreisen ein Tabuthema. Die immer
genaueren Analysen von durch menschliches Fehlverhalten ausgelösten
Flugunfällen, bei denen medizinische oder psychische Probleme von Piloten
im Spiel waren, vermochten in letzter Zeit ein Umdenken zu bewirken. Heute ist
Flugmedizin ein aktuelles Thema, allerdings weit mehr in der Berufs- als in der
Sportfliegerei. Die neuen Joint Aviation Requirements (Medical), die seit dem
1. Juli 1999 in Kraft sind, bringen für die Piloten in der Schweiz im
fliegermedizinischen Bereich sowohl Lockerungen als auch Verschärfungen,
decken aber auch gravierende Gesetzeslücken auf, die der Flugsicherheit
zuwiderlaufen. In den Bereichen Psyche und Stressresistenz besteht nach wie vor
ein grosses Entwicklungspotential.
Eine Standortbestimmung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der
Flugmedizin in der Schweiz weist auf Gesetzeslücken hin, die Anlass zur
Besorgnis geben. Unter dem Deckmantel des Persönlichkeitsschutzes
geniessen gewisse einschränkende Vorschriften und Gesetze einen für
die Flugsicherheit fragwürdigen Freiraum. Im Wesentlichen sind dies eine
fehlende obere Altersgrenze für Privatpiloten, ein falsch verstandenes
Arztgeheimnis, das fliegerische Untauglichkeit auch gegenüber einem
fliegerischen Vertrauensarzt deckt, das Fehlen eines expliziten und absoluten
Alkoholverbots in der Privatfliegerei und die Unmöglichkeit, Piloten auf
Drogen- oder Alkoholverdacht hin zu untersuchen, es sei denn, es hat sich
bereits ein Unfall ereignet.
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